Die ECE-Genehmigung erteilt vom KBA (Kraftfahrt-Bundesamt)
bevollmächtigt den Hersteller der „King-Meiler“ zur Produktion von Luftreifen und gibt auf internationaler Ebene eine Vergleichsmöglichkeit bezüglich der Erfüllung einheitlicher technischer Vorschriften. Die hierfür vergebene Nummer ist spezifisch und nicht austauschbar. An der ECE-Nummer ist eine Menge erkennbar: Ziffer „1“ neben dem „E“ steht für das Land, in dem die Prüfungen durchgeführt werden. Mit dem Zusatz „108“ gilt dies für runderneuerte Reifen für Kraftfahrzeuge, also PKW, und deren Anhänger, an der „109“ erkennt man die Genehmigung für sogenannte Nutzfahrzeuge sowie deren Anhänger.